Akquise für Immobilienmakler in der Schweiz: zehn Kanäle im Vergleich
Was öffentlich zu den Kosten jedes Kanals bekannt ist, welche Regel gilt und was er von Ihnen verlangt. Wo ich keine Zahl gefunden habe, steht das so da.
In eigener Sache: Ich biete einen dieser zehn Kanäle an, den Brief an eigene Kontakte. Bewerten Sie diesen Vergleich entsprechend. Keine Erfolgsquoten, weil ich dafür keine belastbare Schweizer Quelle gefunden habe. Die Sätze «Falsche Wahl, wenn» sind meine Einschätzung, gemessen habe ich sie nicht. Keine Rechtsberatung.
Objektakquise in der Schweiz: die Kanäle im Vergleich
| Kanal | Öffentlicher Preis | Rechenbeispiel | Regel | Braucht von Ihnen | Passt, wenn |
|---|---|---|---|---|---|
| Portal-Leads | CHF 300 pro Lead plus 30 % der Provision, mit Paket (Swiss Marketplace Group). CHF 30 bis 750 laut RealAdvisor, ohne genannte Datenbasis. | 20 Leads × CHF 300 = CHF 6'000, beim Verkauf dazu 30 % der Provision. Die 20 sind eine Annahme. | Klären, ob der Eigentümer in Anrufe eingewilligt hat. Telefon | Budget, rasches Bearbeiten, Bereitschaft zum Erfolgsanteil | Sie wenige eigene Kontakte haben oder neu im Gebiet sind |
| Privatinserate | Keine öffentliche Zahl gefunden. Vor allem Ihre Zeit | Keine Zahl. Die Menge hängt von den Inseraten in Ihrem Gebiet ab. | Nummer ohne Verzeichniseintrag, Bedingungen des Portals. Privatinserat | Regelmässiges Beobachten, rasche Reaktion, ein Angebot für den Verkäufer | In Ihrem Gebiet viele Eigentümer privat inserieren |
| Online-Bewertung auf Ihrer Website | Keine öffentliche Zahl gefunden | Keine Zahl. Die Kosten hängen von Werkzeug und Besuchern ab. | Erkennbarer Zweck und Information bei der Beschaffung (Art. 6, Art. 19 DSG). Datenschutz | Eine Website mit Besuchern aus Ihrem Gebiet, Antwort am selben Tag | Sie schon Besucher haben, die Eigentümer sind |
| Online-Werbung (Google, Social Media) | Keine öffentliche Zahl gefunden | Tagesbudget × 30 Tage. Die Zahl setzen Sie selbst ein. | Keine unrichtigen Angaben (lit. b UWG). Daten auf fremden Geräten: Art. 45c FMG | Budget, eine Zielseite, jemanden, der Anfragen rasch beantwortet | Sie in einem Gebiet sichtbar werden wollen und Budget für einen Versuch haben |
| Flyer, unadressiert | Keine Zahl übernommen. Eine erste grobe Rechnung liefert der Quick Calculator der Post, ohne Registrierung. Dazu Gestaltung und Druck | Keine Zahl. Rechnen Sie im Quick Calculator mit Ihrem Gebiet. | Stopp-Werbung-Kleber (Post, Lauterkeitskommission). Brief und Flyer | Ein klares Gebiet, Geduld und Wiederholung | Sie in einem Gebiet bekannter werden wollen |
| Adressierter Brief | B-Post CHF 1.00, A-Post CHF 1.20, Standardbrief bis 100 g (Post, 01.11.2026). Ab 01.01.2027 CHF 1.10 und CHF 1.40, bis 50 g (Post, 06.08.2026). Dazu Druck und Zeit | 300 × CHF 1.00 = CHF 300 Porto mit B-Post, ab 2027 CHF 330. Dazu Druck und Zeit. | Post stellt Adressiertes zu, Stopp-Kleber gilt nicht, Widerspruch beachten. Brief und Flyer | Eine bereinigte Liste, einen wahren Anlass, Ihre Unterschrift, rasche Rückrufe | Sie Eigentümer schon kennen. Muster |
| E-Mail, SMS | Keine öffentliche Zahl gefunden. Kein Porto | Kein Porto. Zählen Sie, wie viele der 300 eine belegte Einwilligung haben. | Bei Massenwerbung Einwilligung, Absender, Ablehnungsmöglichkeit (lit. o UWG). E-Mail und SMS | Belegte Einwilligungen, oder Kontaktdaten aus einem früheren Verkauf, bei dem Sie auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen haben | Sie die Einwilligungen tatsächlich haben |
| Telefon | Keine öffentliche Zahl gefunden. Vor allem Ihre Zeit | 300 Anrufversuche × Ihre Minuten pro Versuch × Ihr Stundensatz. Nur Nummern ohne Stern und mit Eintrag, sofern nicht eine Geschäftsbeziehung oder Einwilligung besteht. | Stern und fehlender Eintrag, angezeigte Nummer (lit. u, v UWG). Telefon | Geprüfte Nummern, eine eingetragene eigene Nummer, Gesprächsbereitschaft | Eine laufende Geschäftsbeziehung oder Einwilligung besteht |
| Empfehlung | Keine öffentliche Zahl gefunden | Keine Zahl. | Keine eigene Regel gefunden. Erhalten Sie eine Adresse von Dritten, gilt die Informationsfrist von Art. 19 Abs. 5 DSG, Ausnahmen in Art. 20 | Zufriedene Kunden und die Bitte darum | Sie abgeschlossene Verkäufe haben |
| Kooperationen und Tippgeber | Keine öffentliche Zahl gefunden. Eine allfällige Provision vereinbaren Sie selbst | Keine Zahl. Eine Provision rechnen Sie wie den Erfolgsanteil bei den Leads. | Keine eigene Regel gefunden. Adressen von Dritten: Art. 19 Abs. 5 DSG | Partner, die Eigentümer kennen, und eine schriftliche Absprache | Sie vor Ort gut vernetzt sind |
Lücken sind Lücken: «keine öffentliche Zahl gefunden» heisst, dass ich in meiner Recherche nichts Belastbares gesehen habe. Es heisst nicht, dass der Kanal nichts kostet. Die Rechenbeispiele nennen ihre Annahmen. Abgerufen am 01.11.2026.
Akquise für Immobilienmakler: Welcher Kanal zuerst?
Beginnen Sie nicht mit dem Kanal, sondern mit dem, was Sie schon haben. Drei Fragen, in dieser Reihenfolge:
- Liegen Ihre Kontakte brach? Wie viele Eigentümer kennen Sie, die Sie seit einem Jahr nicht mehr angeschrieben haben? Der Selbsttest hilft beim Zählen. Sind es viele, liegt der Brief nah.
- Wie viel Zeit haben Sie im Monat? Flyer und Brief lassen sich vorbereiten, auf Antworten müssen Sie aber rasch zurückrufen. Telefon und Leads brauchen laufend jemanden, der rasch reagiert.
- Können Sie einen Teil der Provision abgeben? Dann lohnt sich die Rechnung zu den Leads.
Wie viel Bewegung in einem Bestand steckt, zeigt die Tabelle mit den Hausverkäufen im Kanton Zürich nach Bezirk.
Die Akquise-Kanäle im Einzelnen
Portal-Leads
Vorbereiten: Legen Sie vor dem ersten Lead fest, wer innert welcher Zeit anruft und wo jeder Lead bis zum Ergebnis notiert wird. Ohne diese Notiz können Sie später nicht ausrechnen, was ein Verkauf gekostet hat. Fragen Sie auch, welches Paket der Anbieter voraussetzt.
Die Regel, die am meisten zählt: Werbeanrufe sind laut SECO zulässig, wenn die Person dem Unternehmen ihre Zustimmung gegeben hat. Fragen Sie darum den Anbieter, ob der Eigentümer in Ihren Anruf eingewilligt hat, und lassen Sie sich das zeigen.
Falsche Wahl, wenn Sie keinen Teil der Provision abgeben möchten oder niemand rasch zurückruft. Die Rechnung steht bei Immobilien-Leads Schweiz.
Privatinserate
Vorbereiten: Beobachten Sie die Inserate in Ihrem Gebiet und notieren Sie, wer wann inseriert hat. Legen Sie einen Satz bereit, der sofort sagt, dass Sie Makler sind und was Sie dem Verkäufer anbieten. Kaufinteresse vorzutäuschen geht nicht: Unlauter handelt nach Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, wer über sich oder seine Leistungen «unrichtige oder irreführende Angaben macht».
Die Regel, die am meisten zählt: Eine Nummer im Inserat ist noch kein Verzeichniseintrag, und die Bedingungen eines Portals können Kontakt zu Werbezwecken einschränken. Die Stellen dazu stehen bei Darf ich auf ein Privatinserat reagieren?
Falsche Wahl, wenn der Verkäufer im Inserat schreibt, dass er keine Makler möchte, oder Sie nicht rasch reagieren können.
Online-Bewertung auf Ihrer Website
Vorbereiten: Ein Formular, das vor dem Absenden sagt, wer die Angaben erhält und dass Sie sich melden werden. Dazu jemand, der am selben Tag antwortet. Sagen Sie auch, dass eine Zahl aus dem Rechner keine Besichtigung ersetzt.
Die Regel, die am meisten zählt: Personendaten dürfen nur «zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck» beschafft werden (Art. 6 Abs. 3 DSG), und Sie informieren angemessen über die Beschaffung (Art. 19 DSG).
Falsche Wahl, wenn Ihre Website kaum Besucher aus Ihrem Gebiet hat. Dann müssten Sie die Besucher zuerst über Werbung holen.
Online-Werbung (Google, Social Media)
Vorbereiten: Eine Zielseite für Eigentümer, ein festes Budget und eine Notiz, aus welcher Anzeige jede Anfrage kam. Laut RealAdvisor bestimmt bei Google Ads ein Tagesbudget, wie oft die Anzeige erscheint, und Mitbewerber beeinflussen, was eine gute Platzierung kostet.
Die Regel, die am meisten zählt: Schreiben Sie in Anzeigen nur, was Sie belegen können (lit. b UWG). Für Cookies und ähnliche Technik gilt Art. 45c FMG: erlaubt, «wenn die Benutzerinnen und Benutzer über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können».
Falsche Wahl, wenn Sie weder Budget für einen längeren Versuch haben noch jemanden, der Anfragen sofort bearbeitet.
Flyer, unadressiert
Vorbereiten: Ein klar abgegrenztes Gebiet, eine einzige Botschaft und ein echter Absender. Rechnen Sie die Kosten vorher mit dem Quick Calculator der Post grob durch. Gestaltung und Druck kommen dazu.
Die Regel, die am meisten zählt: Am Briefkasten zählt der Kleber. Die Post stellt bei einem Stopp-Werbung-Kleber keine unadressierte Werbung zu. Die Lauterkeitskommission schreibt in Grundsatz C.4 Abs. 4, «wer» trotz Kleber Werbung zustellt, handle unlauter, sofern keine der dort genannten Ausnahmen gilt. Sie unterscheidet nicht danach, wer verteilt.
Falsche Wahl, wenn Sie rasch Antworten brauchen oder nur einmal verteilen wollen.
Adressierter Brief
Vorbereiten: Eine bereinigte Liste, ein wahrer Anlass pro Brief, Ihre Unterschrift und freie Zeit für Rückrufe in den Tagen nach dem Versand. Aufbau und sieben Muster stehen bei Akquisebrief-Muster.
Die Regel, die am meisten zählt: Wer sich abgemeldet hat, bekommt nichts mehr. Eine Bearbeitung «entgegen der ausdrücklichen Willenserklärung» nennt Art. 30 Abs. 2 lit. b DSG als Persönlichkeitsverletzung. Die Lauterkeitskommission nennt zudem den Eintrag in der Robinsonliste als im Voraus erklärte Absage.
Falsche Wahl, wenn Sie kaum Eigentümer kennen. Dann fehlt der erste Satz, nämlich woher Sie sich kennen. Dies ist der Kanal, den ich anbiete. Lesen Sie den Absatz entsprechend.
E-Mail, SMS
Vorbereiten: Belege, wer wann eingewilligt hat, ein korrekter Absender und eine kostenlose Abmeldung in jeder Nachricht.
Die Regel, die am meisten zählt: Lit. o UWG verlangt bei Massenwerbung die Einwilligung. Die Ausnahme gilt für Kontaktdaten aus einem Verkauf, wenn dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen wurde. Wann ein Versand als Massenwerbung gilt, steht bei Kaltakquise per E-Mail.
Falsche Wahl, wenn Sie keine Belege haben oder die Adressen aus Bewertungen ohne Mandat stammen. Ob das als «Verkauf» gilt, ist offen.
Telefon
Vorbereiten: Prüfen Sie jede Nummer vor dem Anruf auf Stern und Eintrag und notieren Sie das Datum. Ihre eigene angezeigte Nummer muss eingetragen sein (lit. v UWG). Ein Gesprächsskript finden Sie hier nicht. Zum Anruf nach langer Pause lesen Sie zuerst die offene Frage zur Geschäftsbeziehung.
Die Regel, die am meisten zählt: Laut SECO sind Werbeanrufe von Dritten auf Nummern mit Stern oder ohne Eintrag verboten. Eine frühere Geschäftsbeziehung genügt laut Bundesgericht nicht: «eine Nachwirkung gibt es nicht» (BGE 149 IV 1).
Falsche Wahl, wenn die Nummer nicht im Verzeichnis steht oder einen Stern trägt und weder eine Geschäftsbeziehung noch eine Einwilligung besteht. Die Kanzlei ONLAW weist darauf hin, dass viele Mobilnummern nicht im amtlichen Verzeichnis stehen.
Empfehlung
Vorbereiten: Fragen Sie nach jedem abgeschlossenen Verkauf konkret, wen der Kunde kennt, der über einen Verkauf nachdenkt. Am einfachsten gibt der Kunde Ihre Angaben weiter, und die Person meldet sich selbst.
Die Regel, die am meisten zählt: Eine eigene Regel für Empfehlungen habe ich nicht gefunden. Erhalten Sie eine Adresse von Dritten, informieren Sie die Person nach Art. 19 Abs. 5 DSG «spätestens einen Monat», nachdem Sie die Daten erhalten haben. Ausnahmen stehen in Art. 20.
Falsche Wahl, wenn Sie noch keine abgeschlossenen Verkäufe haben oder planbare Gespräche brauchen. Den Zeitpunkt bestimmt hier der Kunde.
Kooperationen und Tippgeber
Vorbereiten: Überlegen Sie, wer Eigentümer vor einem Verkauf trifft, etwa Verwaltungen, Handwerker oder Treuhänder. Halten Sie schriftlich fest, was der Partner tut, was Sie allenfalls dafür zahlen und wann.
Die Regel, die am meisten zählt: Eine eigene Regel habe ich nicht gefunden. Erhalten Sie Adressen, gilt Art. 19 Abs. 5 DSG. Ob der Partner sie weitergeben darf, klären Sie vorher, bei einem Berufsgeheimnis mit Ihrem Anwalt. Am einfachsten gibt der Partner Ihre Angaben weiter, nicht die des Eigentümers.
Falsche Wahl, wenn Sie in einem Gebiet noch niemand kennt, oder Sie den Partner nur wegen der Adressen möchten.
Quellen
- Swiss Marketplace Group: Seller Leads, abgerufen am 01.11.2026.
- RealAdvisor: Immobilien-Leads kaufen, Anbieterangabe ohne genannte Datenbasis.
- RealAdvisor: Objektakquise, abgerufen am 01.11.2026.
- Post: Preise Briefe Schweiz, abgerufen am 01.11.2026.
- Post: Preisanpassung ab 2027, Medienmitteilung vom 06.08.2026, englische Seite.
- Post: Werbung im Briefkasten.
- Post: PromoPost Manager und Quick Calculator, englische Seite.
- UWG, Art. 3, Fedlex, gelesen in der Fassung vom 01.01.2025.
- DSG, Art. 6, 19, 20 und 30, Fedlex, gelesen in der Fassung vom 07.07.2025.
- FMG, Art. 45c, Fedlex, gelesen in der Fassung vom 01.06.2026.
- SECO: Unerbetene Werbeanrufe.
- BGE 149 IV 1, Bundesgericht.
- Lauterkeitskommission: Grundsätze, Nr. C.4, Stand Januar 2025. Selbstregulierung, kein Gesetz.
- ONLAW: Kaltakquise in der Schweiz, Beitrag einer Berner Kanzlei, abgerufen am 01.11.2026.